Flottenversicherung

Zugmaschinen Versicherung

Eine Zugmaschine dient dem Zweck, nicht motorisierte Anhänger, Auflieger oder sonstige Wagen zum Zweck der Personen- oder Güterbeförderung zu ziehen. Das Fahrzeug verfügt über keine eigene Ladefläche. Damit zählt sie selbst nicht zu den LKW, da sie selbst nicht zur Personen- oder Güterbeförderung ausgelegt sind. Wird bei einer Zugmaschine mit Sattelkupplung ein Sattelanhänger aufgelegt, wird dies als Sattelzug bezeichnet.

Zugmaschinen haben verschiedene Verwendungen. Neben den bereits benannten Sattelzügen (umgangssprachlich auch „Schlepper“ genannt), die als Straßenfahrzeuge verwendet werden, kommen Sattelzüge auch bei Schwertransporten zum Einsatz. Terminal-Zugmaschinen werden in Logistik-Zentren und Häfen eingesetzt. Weiter gibt es noch landwirtschaftliche Zugmaschinen (wie bspw. Traktoren) sowie Zugmaschinen als Schienenfahrzeuge (Lokomotiven).

 

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