Eine gesetzliche Definition für Lieferwagen gibt es nicht. Kraftfahrtzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t werden häufig als LKW zugelassen und dann als Lieferwagen bezeichnet. Der Unterschied zu den sehr ähnlichen Modellen mit PKW-Zulassung ist häufig das Fehlen der Seitenscheiben. Zur Führung eines Lieferwagens ist jeder mit einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B berechtigt.